Im ÖPNV wird generell das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen

Da das Corona-Virus nicht verschwunden ist, bleibt es wichtig, sich selbst und andere zu schützen. Der Mund-Nasen-Schutz ist ein geeignetes Mittel, die Verbreitung von Viruserkrankungen zu erschweren. In einigen Regionen ist das Tragen einer Maske im in Bus und Bahn Pflicht. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, wird im ÖPNV generell das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Zum 20.3.2022 wurde das Infektionsschutzgesetz der aktuellen Lage angepasst, indem die meisten bundesweiten Schutzmaßnahmen – u. a. die 3G-Regel und Corona-Tests – nicht mehr verpflichtend eingehalten werden müssen.

Selbst in Bereichen wie den Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Heimen und Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt es seit dem 2.4.2022 keine bundeseinheitlichen Vorschriften mehr. Die Bundesländer bzw. deren jeweilige Landesparlament dürfen weitergehende Schutzmaßnahmen für ihre Regionen beschließen – und zwar unabhängig vom Infektionsgeschehen.

Zu diesen Basisschutzmaßnahmen zählt auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Welche Regeln wo gelten, bestimmt das jeweilige Bundesland selbst. Informationen dazu, welche aktuellen Corona-Regeln in Ihrem Wohnort gelten, finden Sie auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen, Gemeinden und bei den Verkehrsverbünden.

Weitergehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in der Fassung vom 18.3.2022 sind vorerst längstens bis zum 23.9.2022 erlaubt.

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.3.2022 können Sie hier nachlesen.

Bitte beachten Sie:

Laut der Corona-​​Schutzverordnung ist vorgesehen, dass in Fahrzeugen und Gebäuden eine medizinische Maske, also eine sogenannte OP-​Maske, von den Fahrgästen getragen werden muss. Atemschutzmasken des Standards FFP2, KN95 oder N95 sind weiterhin zulässig, jedoch nicht mehr verpflichtend. Andere Mund-​Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im ÖPNV nicht zulässig.

Wir bitten alle Fahrgäste, sich an diese Bestimmung zu halten und eine solche oder vergleichbare Maske zu tragen. Diese Pflicht gilt auch beim Betreten des Bahnhofsgeländes, an den Ersatzhaltestellen sowie in den Ersatzbussen. Bitte führen Sie bei Nutzung der Livinguard PRO MASK das vom Hersteller ausgestellte Zertifikat mit.

Ihr Team der Moselweinbahn

Charité-Studie belegt: Kein erhöhtes Corona-Risiko für Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV!

Wer regelmäßig mit Bus und Bahn fährt und dabei die Corona-Regeln einhält, wie das konsequente Tragen einer FFP2-Maske, hat kein höheres Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, als Pendlerinnen und Pendler, die mit Rad, Auto oder Motorrad unterwegs sind.

Das ist das Ergebnis einer in dieser Form einzigartigen Studie der Charité Research Organisation (CRO). Das Forschungsinstitut hat im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Bundesländer sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko mit Sars-CoV-2 von Fahrgästen untersucht und verglichen.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.